Fahrerlaubnisklassen

nach den neuen EU-Klasseneinteilungen
 
Klasse
Alter
Vorbesitz
Beschreibung
A
18

Krafträder mit und ohne Beiwagen (zunächst nur für Krafträder bis max. 25 kW (34 PS), nach 2-jähriger Fahrpraxis ohne weitere Ausbildung und Prüfung unbegrenzt)
A1
16

Leichtkrafträder von 50ccm bis max. 125ccm, bei Fahrern unter 18 Jahren
auf 80km/h beschränkt

M
16

Kleinkrafträder (Mopeds/Mokicks)
und Fahrräder mit Hilfsmotor bis max.
50ccm und 45km/h

B
18

Kraftwagen bis 3,5t, bis zu 8 Sitzplätze
außer Führersitz, Anhänger bis max.
750 kg zul. Gesamtgewicht

BE
18
B

Kombination aus Fahrzeuge der Klasse B
und Anhänger über 750 kg zul. Gesamt-
gewicht

C
18
B
Kraftwagen über 3,5t zul. Gesamtgewicht
CE
18
C
Lastzüge und Sattelkraftfahrzeuge
C1
18
B
Kraftwagen mit mehr als 3,5t aber nicht
mehr als 7,5t zul. Gesamtgewicht
C1E
18
C1
Kombination aus Fahrzeug der Klasse C1
und Anhänger mit max. 12t Gesamtgewicht
D
18
B
Omnibusse, Anhänger bis 750kg
zulässigem Gesamtgewicht
DE
21
D
Omnibusse mit Anhänger über 750kg
zul. Gesamtgewicht
D1
21
B
Omnibusse bis zu 16 Fahrgastsitzplätzen,
Anhänger bis 750kg zul. Gesamtgewicht
D1E
21
B, D1
Omnibusse bis zu 16 Fahrgastsitzplätzen,
Anhänger über 750 kg zul. Gesamtgewicht
T
16/18

Land- und forstwirtschaftlich genutzte
Zugmaschinen, wenn Fahrer unter 18:
max. 40km/h

L
16

Land- und forstwirtschaftlich genutzte
Zugmaschinen, bis max 32km/h
selbstfahrende Arbeitsmaschinen und
Stapler: bis max. 25km/h